1. Miettag Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete, Sonn- und Feiertage sind mietfrei. Ausgenommen sind Party- und Eventzbehör. Bei Reservierungen werden die Geräte oder Gegenstände in der Regel zum gewünschten Termin bereit gestellt, der Miettag endet an Werktagen spätestens nach 24 Stunden. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, ihr entsprechendes Produkt für Sie parat zu haben. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis. Zu dem können Ausfälle in Rechnung gestellt werden.
2. Mietpreise und Kaution Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag ( max. 24 Std.) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Sonn- und Feiertage sind mietfrei. Ausgenommen sind Party- und Eventzubehör. Langzeitrabatt: Die Mietdauer ist gestaffelt entnehmen sie die Preise aus der Liste oder auf Anfrage Die Kaution ist bei Mietbeginn in Bar zu entrichten. Neukunden müssen beim ersten Verleihvorgang die Kaution grundsätzlich hinterlegen. Die Höhe der Mietkaution wird auch durch den Verleiher bestimmt, d.h. dass bei längeren Mietzeiten die Kaution entsprechend höher angesetzt wird. Änderungen hierzu können Sie ggf. mit unseren Verleihmitarbeitern verhandeln.
3. Abholung Wir behalten uns vor, bei verspäteter Rückgabe für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet.
4. Mietverlängerung: Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per elektronische Nachricht, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.
5. Zustand der Mietgeräte: Die Mietgeräte werden betriebsfähig dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuseschäden, Risse, Rost, etc.).
6. Reinigung: Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn). Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 30% des TagesBasismietpreises sofort zur Zahlung fällig.
7. Gerätemängel: Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Telefon: 0173/8040384
Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.
8. Haftung: Der Mieter hat das Gerät bzw. den Leihgegenstand fachgerecht handzuhaben und zu bedienen. Ist die Handhabe nicht bekannt oder ersichtlich ist beim Vermieter nach zu fragen. Für evtl. Verlust oder Schäden am Gerät/ Gegenstand, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)
9. Verlust: Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
10. Versicherung: Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.
11. Legitimation: Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen (Personalausweis oder Führerschein mit Kfz-Schein). Visitenkarten oder sonstige Zettel werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir leider auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.
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